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Die jähr­li­che Erin­ne­rung an ein Urteil aus dem Jah­re 2008 in Sachen Wun­der­ker­zen am Weih­nachts­baum: Wun­der­ker­zen am Weih­nachts­baum.

Das Urteil ist zwar schon etwas älter, ob es noch gilt, muß jeder selbst prü­fen, aber wenn auf der Packung Wun­der­ker­zen steht: “Nur im Frei­en zu ver­wen­den”, dann hält man sich bes­ser dar­an halten…

Schen­ken Sie sich oder Ihrem Part­ner ein Quent­schen mehr Sicher­heit im Autoverkehr.

Natür­lich nur, wenn Sie das ent­spre­chen­de Klein­geld haben (und Ihr Fahr­zeug geeig­net ist)…

Wor­um es geht? Um ein nach­träg­lich ein­zu­bau­en­des Sys­tem, wel­ches unter ande­rem vor dro­hen­den Kol­li­sio­nen war­nen kann, Spur­hal­tung im Blick hat und Fuß­gän­ger vor­aus meldet.

Auch eine Ver­kehrs­schil­der­ken­nung ist vor­han­den, wobei man da von ähn­li­chen Sys­te­men noch nicht so all­zu­viel erwar­ten soll­te, wie man schon mal lesen kann in diver­sen Tests.

Aber egal, wird nur ein kost­spie­li­ger Unfall ver­hin­dert, macht sich das Sys­tem bereits bezahlt, wie wir finden.

Gefun­den bei ELV, Mobi­leye (Klick), lei­der nicht mehr im Angebot.

Aber bei Ama­zon gibt es das Teil (Klick)

Erst­ver­öf­fent­li­chung: 3.11.2016

Manch einer kennt den Brauch aus Kin­der­ta­gen und auch heu­te wer­den noch immer ger­ne Wun­der­ker­zen an den Weih­nachts­baum gehängt um dann als High­light mit vie­len AHs und OHs aus Kin­der­mund abge­brannt zu werden.

WunderkerzenAber Vor­sicht! Aus den Stau­nen­aus­ru­fen kann bald Weh­kla­gen wer­den. Dann näm­lich, wenn etwas schief geht und auf­grund der ent­zün­de­ten Wun­der­ker­zen ein Brand ent­steht. Dann kann näm­lich die Ver­si­che­rung nach neu­es­ter Recht­spre­chung guter Din­ge sein, um eine Zah­lung herumzukommen.

Im ver­han­del­ten Fall haben die Wun­der­ker­zen das tro­cke­ne Moos in einer Weih­nachts­krip­pe unter­halb des Baums in Brand gesteckt und letzt­lich wur­de das gan­ze Zim­mer zer­stört, ein Scha­den von 16.000 Euro etwa ent­stand. Der Fall kam vor Gericht und das Land­ge­richt Offen­burg kam zum Ergeb­nis, daß die Ver­si­che­rung nicht zah­len muß.

Begrün­dung: Auf den Packun­gen der Wun­der­ker­zen ste­he der Hin­weis, daß Wun­der­ker­zen nur im Frei­en ver­wen­det wer­den dür­fen, somit das Anzün­den der Wun­der­ker­zen am Baum im Zim­mer grob fahr­lä­ßig sei.

Also, bes­ser kei­ne Wun­der­ker­zen mehr im Haus­in­ne­ren anzünden.

Land­ge­richt Offen­burg AZ.: 2 O 197/02
KSTA v. 8.12.2008

Lich­ter­ket­ten kön­nen Weih­nachts­baum entzünden

Das Ker­zen am Baum schnell den gan­zen Baum in Brand set­zen kön­nen, ins­be­son­de­re, wenn die Nadeln bereits sehr tro­cken sind, wenn der Baum z.b. schon län­ger steht, das kennt man, oder soll­te man zumin­dest wissen.

Der Tüv Rhein­land warnt nun vor einer wohl unter­schätz­ten Gefahr auch durch die Lich­ter­ket­ten. Wer­den leicht brenn­ba­re Deko­ra­tio­nen, wie zum Bei­spiel Papier­ster­ne o.ä. oder Stroh­ster­ne in die Nähe von den Glüh­birn­chen der Ket­ten gesteckt oder gelegt, dann kön­nen die­se auch Feu­er fangen.

Nor­ma­ler­wei­se wer­den die Birn­chen zwar nicht so heiß, jedoch, wenn direkt meh­re­re Birn­chen aus­fal­len, dann leuch­ten die ande­ren ja wei­ter und erhit­zen sich dabei sehr stark, manch­mal zu stark.

Auch wer die Birn­chen ersetzt, soll­te auf die rich­ti­ge Watt­zahl ach­ten. Wer­den zu star­ke ein­ge­setzt, dann zie­hen die­se mehr Ener­gie, als den Dräh­ten gut tut und die­se könn­ten dann Schwel­brän­de auslösen.

Ein Tipp noch am Ran­de: Der gefüll­te Eimer in der guten Stu­be bzw. ein funk­tio­nie­ren­der Feu­er­lö­scher soll schon so manch knap­pe Situa­ti­on geret­tet haben…

KSTA 11/2006

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